AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
DER METRIKS SCHWEIZ AG
Stand 31.03.2020

I.

Allgemeines

  1. Die METRIKS Schweiz AG, im Folgenden „METRIKS“, ist auf dem Gebiet der Erbringung von qualifizierten, umsetzungsorientierten Dienstleistungen der Unternehmensberatung (Executive Consulting) sowie der Ausübung von zeitlich befristeten (ad interim) VR- und Geschäftsführungsmandaten für Firmen- und Firmengruppen tätig.
  2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen METRIKS und ihrem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich andere Bedingungen vereinbart werden.
  3. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn METRIKS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden insbesondere nicht stillschweigend anerkannt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.
  5. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Wegbedingung der Schriftform.
  6. Soweit Rahmenverträge / Festpreisvereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und METRIKS abgeschlossen sind, haben diese Vorrang, sie werden, soweit dies erforderlich ist, durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

II.

Angebot und Bestellung

  1. METRIKS hält sich im Angebot exakt an die Anfrage und weist im Falle von Abweichungen oder der Offerte abweichender Dienstleistungen ausdrücklich darauf hin.
  2. Das Angebot erfolgt schriftlich.
  3. Hat die Auftraggeberin Bedenken gegen die gewünschte Art der Ausführung, so hat sie diese Bedenken unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
  4. Das Angebot von METRIKS erfolgt unentgeltlich und enthält keine Verpflichtung für die Auftraggeberin. Kostenvoranschläge werden nicht vergütet.
  5. Sofern METRIKS für die Vertragserfüllung einen Unterbeauftragten mandatiert, hat sie dies der Auftraggeberin vorab schriftlich anzuzeigen.
  6. Ist die Auftraggeberin mit dem Angebot von METRIKS einverstanden, nimmt sie das Angebot durch schriftliche Bestätigung an.

III.

Leistungsfristen / Termine / Verzug

  1. METRIKS erbringt die Beratungsdienstleistungen innerhalb des vertraglich festgelegten Zeitrahmens unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt.
  2. METRIKS gerät erst durch schriftliche Mahnung und nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist in Verzug.
  3. Wird bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, kann die Auftraggeberin unter schriftlicher Mitteilung an METRIKS vom Vertrag zurücktreten. Die bis zur Auftragsauflösung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
  4. Die Auftraggeberin leistet sämtliche Vergütungen gemäss den Bestimmungen des Angebotes von METRIKS. Leistet sie die Vergütung nicht innert den vereinbarten (oder subsidiär innert den gesetzlichen) Zahlungsfristen, gerät sie ohne Mahnung automatisch in Verzug, womit die gesetzlichen Verzugsfolgen gemäss Obligationenrecht (OR) eintreten.

IV.

Gewährleistung / Mängelrüge / Haftung

  1. METRIKS haftet für getreue und sorgfältige Auftragsausführung gemäss dem jeweils gültigen Stand von Wissenschaft und Technik.
  2. METRIKS haftet für Schäden, den ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ausübung ihrer Verrichtungen grob fahrlässig und/oder absichtlich verursachen.
  3. Die Haftung für Vermögensschäden wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen.

V.

Urheberrecht / Vertraulichkeit

  1. METRIKS ist verpflichtet, alle im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung erhaltenen Informationen, Muster, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen der Auftraggeberin strikt geheimzuhalten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung des Vertrages. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildern, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Geschäftsunterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.
  2. Es ist METRIKS nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Auftraggeberin gestattet, auf die mit ihr bestehende Geschäftsverbindung in Informations- und Werbematerial Bezug zu nehmen.

VI.

Gerichtsstand / Anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche ist der Sitz von METRIKS Schweiz AG in Basel.
  2. Es gilt ausschließlich Schweizerisches Recht.
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